Bundestagswahl 2017: Wie stehen die Wahlkreiskadidaten zum Radverkehr?

Der Allgemeine deutsche Fahrradclub hat anläßlich der Bundestagswahl am 24. September 2017 die Aktion "Fahrradland Deutschland -- Jetzt!" ins Leben gerufen.
Wir möchten, dass Deutschland Fahrradland wird.
Der ADFC hat dazu acht Forderungen an die künftige Bundesregierung formuliert.

Wie stehen die Direktkandidaten im Wahlkreis 224 (Starnberg/Landsberg) zu diesen Forderungen? Der ADFC Starnberg hat sechs Wahlkreis-Kandidaten angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, die wir hier wiedergeben. Konkrete Positionen zu den acht Fragen erhielten wir von Kerstin Täuber-Benicke und Christian Winklmeier; allgemein gehaltene wohlwollende Antworten von Karin Boolzen und Harald von Herget. Britta Hundesrügge und Michael Kießling war die Anfrage des ADFC keine Antwort wert.

Berücksichtigen Sie die Positionen der Wahlkreiskandidaten zum Radverkehr bei Ihrer Wahl-Entscheidung am 24. September!

Dies sind die acht Forderungen des ADFC: Der ADFC fordert die künftige Bundesregierung auf,

  • Dem Umweltverbund (Rad- und Fußverkehr und öffentlicher Verkehr) Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben
  • Die Bundesmittel für die Förderung des Radverkehrs im System, insbesondere für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf mindestens 800 Mio. Euro pro Jahr anzuheben
  • Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften einzuführen
  • Verbindliche Qualitätsvorgaben für den Bau von Radwegen in Bundesverantwortung zu machen
  • In urbanen Ballungsräumen Radschnellwegen den Vorrang vor dem Autobahnausbau zu geben
  • Den Kommunen über die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und eine Nachfolgeregelung des Entflechtungsgesetzes zweckgebundene finanzielle Mittel zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen
  • Die Verkehrssicherheitsarbeit verbindlich an der Vision Zero – Null Tote im Straßenverkehr – auszurichten und als oberste Prämisse in die StVO aufzunehmen
  • Die Position eines / einer Radverkehrsbeauftragten auf Ebene der Bundesregierung zur ressortübergreifenden Steuerung aller Radverkehrsthemen zu schaffen.

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