Bundestagswahl 2017: Wie stehen die Wahlkreiskadidaten zum Radverkehr?
Der Allgemeine deutsche Fahrradclub hat anläßlich der Bundestagswahl am 24. September 2017 die Aktion "Fahrradland Deutschland -- Jetzt!" ins Leben gerufen.
Wir möchten, dass Deutschland Fahrradland wird.
Der ADFC hat dazu acht Forderungen an die künftige Bundesregierung formuliert.
Wie stehen die Direktkandidaten im Wahlkreis 224 (Starnberg/Landsberg) zu diesen Forderungen? Der ADFC Starnberg hat sechs Wahlkreis-Kandidaten angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, die wir hier wiedergeben. Konkrete Positionen zu den acht Fragen erhielten wir von Kerstin Täuber-Benicke und Christian Winklmeier; allgemein gehaltene wohlwollende Antworten von Karin Boolzen und Harald von Herget. Britta Hundesrügge und Michael Kießling war die Anfrage des ADFC keine Antwort wert.
- CSU: Keine Antwort von Michael Kießling
- SPD: Antwort von Christian Winklmeier
- GRÜNE: Antwort von Kerstin Täubner-Benicke
- FDP: Keine Antwort von Britta Hundesrügge
- Freie Wähler: Antwort von Harald von Herget, ergänzende Information
- ÖDP: class="/download">Antwort von Karin Boolzen
Berücksichtigen Sie die Positionen der Wahlkreiskandidaten zum Radverkehr bei Ihrer Wahl-Entscheidung am 24. September!
Dies sind die acht Forderungen des ADFC: Der ADFC fordert die künftige Bundesregierung auf,
- Dem Umweltverbund (Rad- und Fußverkehr und öffentlicher Verkehr) Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben
- Die Bundesmittel für die Förderung des Radverkehrs im System, insbesondere für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf mindestens 800 Mio. Euro pro Jahr anzuheben
- Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften einzuführen
- Verbindliche Qualitätsvorgaben für den Bau von Radwegen in Bundesverantwortung zu machen
- In urbanen Ballungsräumen Radschnellwegen den Vorrang vor dem Autobahnausbau zu geben
- Den Kommunen über die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und eine Nachfolgeregelung des Entflechtungsgesetzes zweckgebundene finanzielle Mittel zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen
- Die Verkehrssicherheitsarbeit verbindlich an der Vision Zero – Null Tote im Straßenverkehr – auszurichten und als oberste Prämisse in die StVO aufzunehmen
- Die Position eines / einer Radverkehrsbeauftragten auf Ebene der Bundesregierung zur ressortübergreifenden Steuerung aller Radverkehrsthemen zu schaffen.